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Zusatzleistungen, Lohnnebenleistungen oder Fringe Benefits - Wertschätzung von Mitarbeiter*innen über das Vertragliche hinaus. 

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Zusatzleistungen

Sind
zusätzlich,

NICHT

selbstverständlich!

Fringe Benefits, Personalnebenleistungen oder einfach nur Zusatzleistungen sind die Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter*innen über die (tarif-) vertraglich fixierte Vergütung hinaus anbietet.

Und damit die Chance, seine Beschäftigten zu überraschen. Denn wie heißt es doch so schön:

"Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft".

Als Arbeitgeber sollte man nur darauf achten, dass diese Geschenke auch wahrgenommen werden und in Erinnerung bleiben. Denn sonst verpufft der Effekt, ohne Bindung an das Unternehmen zu erreichen.

Definition

Zusatzleistungen sind, wie der Name schon sagt, Lesitungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter*innen zusätzlich zu der (tarif-) vertraglich geschuldeten Vergütung (Lohn oder Gehalt) gewährt. Sie werden als Geld oder in Form von Sachleistungen gewährt, sind rein freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, gewähren also dem Mitarbeiter keinen Anspruch und werden in der Regel leistungsunabhängig vergeben.

Portfolio der Zusatzleistungen

Über die Jahre hinweg hat sich in der Wirtschaft ein ganzer Blumenstrauß an Zusatzleistungen entwickelt. Vieles davon entstand vor dem Hintergrund, dass bestimmte Arten von Zusatzleistungen steuerbegünstigt sind und viele Unternehmen darin eine Möglichkeit sahen, zu vergleichsweise geringen Kosten ihren Mitarbeiter*innen ein Goodie zukommen zu lassen.

Aber Vorsicht: Viele Unternehmen mussten feststellen, dass diese Effekte vergleichsweise schnell verpufften. Warum und wieso, darauf werde ich weiter unten noch näher eingehen. Jetzt lassen Sie uns erst einmal auf die verschiedenartigsten Ausgestaltungsmöglichkeiten von Zusatzlesitungen schauen:

44€ Sachbezugswert

Hierbei handelt es sich um eine Sachbezugsfreigrenze, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, monatlich seinen Mitarbeiter*innen 44€ (ab 2022 50€) steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung zu stellen. Lesen Sie mehr zu Rahmenbedingungen und Durchführungsmöglichkeiten

Essensgutschein

In dem Essensgutschein verbindet sich die Möglichkeit, einen Steuervorteil zu nutzen mit dem Wunsch, die Mitarbeiter*innen gesund zu ernähren. Nicht für jedes Unternehmen ist eine eigene Kantine realisierbar. Ein Essensgutschein mit 3,10€ steuerfrei vom Chef/Chefin ist da eine gute Alternative. Neben dem klassischen Gutschein gibt es heute auch sehr aufwandsgeringe Umsetzungen via Apps.  Lesen Sie mehr zu Umsetzungsmöglichkeiten und Beachtenswertem.

600€ pro Jahr zur Förderung der Gesundheit

Gesundheit und die Erhaltung der Gesundheit ist eines der großen Themen unserer Zeit. Natürlich nützt die Gesundheitsvorsorge dem Unternehmen, ist aber auch soziale Verantwortung. Wie Sie steuerfrei Ihren Mitarbeiter*innen 600€ zur Verfügung stellen können, können Sie hier nachlesen (§ 3 Nr. 34 EStG).

Steuerbefreiung für Aufmerksamkeiten, anlassbezogene Zuwendungen

Immerhin 60€ darf der Arbeitgeber als Aufmerksamkeit für persönliche Anlässe seinen Mitarbeiter*innen zukommen lassen (Lohnsteuer Richtlinie R19.6). Ideal, um die Familiennähe des Unternehmens zu betonen, Denn zu den  Anlässen zählen zum Beispiel der eigene Geburtstag, Hochzeiten, Geburt des Kindes, aber auch (Betriebs-)Jubiläen. Lesen Sie hier mehr. 

Key Results

Portfolio der Zusatzleistungen

Über die Jahre hinweg hat sich in der Wirtschaft ein ganzer Blumenstrauß an Zusatzleistungen entwickelt. Vieles davon entstand vor dem Hintergrund, dass bestimmte Arten von Zusatzleistungen steuerbegünstigt sind und viele Unternehmen darin eine Möglichkeit sahen, zu vergleichsweise geringen Kosten ihren Mitarbeiter*innen ein Goodie zukommen zu lassen.

Aber Vorsicht: Viele Unternehmen mussten feststellen, dass diese Effekte vergleichsweise schnell verpufften. Warum und wieso, darauf werde ich weiter unten noch näher eingehen. Jetzt lassen Sie uns erst einmal auf die verschiedenartigsten Ausgestaltungsmöglichkeiten von Zusatzlesitungen schauen:

44€ Sachbezugswert

Hierbei handelt es sich um eine Sachbezugsfreigrenze, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, monatlich seinen Mitarbeiter*innen 44€ (ab 2022 50€) steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung zu stellen. Lesen Sie mehr zu Rahmenbedingungen und Durchführungsmöglichkeiten

Essensgutschein

In dem Essensgutschein verbindet sich die Möglichkeit, einen Steuervorteil zu nutzen mit dem Wunsch, die Mitarbeiter*innen gesund zu ernähren. Nicht für jedes Unternehmen ist eine eigene Kantine realisierbar. Ein Essensgutschein mit 3,10€ steuerfrei vom Chef/Chefin ist da eine gute Alternative. Neben dem klassischen Gutschein gibt es heute auch sehr aufwandsgeringe Umsetzungen via Apps.  Lesen Sie mehr zu Umsetzungsmöglichkeiten und Beachtenswertem.

600€ pro Jahr zur Förderung der Gesundheit

Gesundheit und die Erhaltung der Gesundheit ist eines der großen Themen unserer Zeit. Natürlich nützt die Gesundheitsvorsorge dem Unternehmen, ist aber auch soziale Verantwortung. Wie Sie steuerfrei Ihren Mitarbeiter*innen 600€ zur Verfügung stellen können, können Sie hier nachlesen (§ 3 Nr. 34 EStG).

Steuerbefreiung für Aufmerksamkeiten, anlassbezogene Zuwendungen

Immerhin 60€ darf der Arbeitgeber als Aufmerksamkeit für persönliche Anlässe seinen Mitarbeiter*innen zukommen lassen (Lohnsteuer Richtlinie R19.6). Ideal, um die Familienfreundlichkeit Ihres Unternehmens zum Ausdruck zu bringen., Denn zu den  Anlässen zählen zum Beispiel der eigene Geburtstag, Hochzeiten, Geburt des Kindes, aber auch (Betriebs-)Jubiläen. Lesen Sie hier mehr. 

Nach oben offen: sozialversicherungs- und steuerfreier Kindergartenzuschuss

Eine weiteres gutes Instrument, um die Verinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen ist der Kindergartenzuschuss. Er kann jungen Familien massiv finanziell unter die Arme greifen, ist er doch nicht auf einen Höchstbetrag begrenzt.   Lesen Sie hier weiter.

Steuerfreier Fahrtkostenzuschuss für Bus und Bahn

Wollen Sie als Unternehmen Ihr Engagement für nachhaltigen Personenverkehr unterstreichen, bietet sich ein Zuschuss für die Tickets des öffentlichen Nahverkehrs an. Dieser wäre komplett steuerfreu. Es geht auch kostenneutraler via Gehaltsumwandlung, hier fallen allerdings 25% Pauschalsteuer an. Aber damit nicht genug: Sie können auch Zuschüsse zur Fahrt mit dem eigenen PKW gewähren, hier fallen dann 15% Pauschalsteuer an. Lesen Sie hier, welche Regeln hier gelten. 

Weihnachtsfeier / Betriebsveranstaltung

Bis zu 110€ darf der Arbeitgeber für eine Betriebsveranstaltung pro Mitarbeiter*in ausgeben. Darin kann sogar ein Weihnachtsgeschenk enthalten sein.  Näheres hier.

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